Die Preisauszeichnung einer Ware kann nicht verboten werden, wenn sie geltendem nationalem Recht entspricht – auch wenn sie europarechtswidrig ist. Mit dieser Begründung hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in dem hier vorliegenden Fall einer Unterlassungsklage entschieden und ihr nicht stattgegeben. Gleichzeitig ist das vorausgehende Urteil des Landgerichts Kiel abgeändert worden. Geklagt
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